Häufig gestellte Fragen
Finden Sie hier die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Feuerwerk kaufen.
Fragen zum Thema Lieferungen
Wir verfügen über die Bewilligung, Feuerwerkskörper der Kategorien F1 - F4 in folgende Kantone zu liefern:
Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genève, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuchâtel, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Thurgau, Ticino, Uri, Vaud, Wallis, Zug, Zürich, Liechtenstein
Feuerwerk darf von Gesetzes wegen nicht über den Postversand befördert werden. Aus diesem Grund erfolgt die Lieferung dieser Artikel über den Speditionsversand (Gefahrengutversand ADR/SDR). Unser Lieferservice überbringt Ihnen, nach telefonischer Terminvereinbarung, die Feuerwerkskörper persönlich. Damit garantieren wir Ihnen höchste Sicherheit und eine prompte Lieferung.
Nein, leider sind unsere Feuerwerksprodukte für diese Märkte nicht zugelassen.