Häufig gestellte Fragen
Finden Sie hier die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Feuerwerk kaufen.
Fragen zum Thema Feuerwerk abholen
Beim Transport von Feuerwerk bis zu 5 Kg NEM (Netto-Explosiv-Masse) gelten für Privatperson keine speziellen Transport-Vorschriften.
Ab 5 Kg NEM (Netto-Explosiv-Masse) müssen folgende Papiere und Ausrüstung beim Transport von Feuerwerk mitgeführt werden.
- Einen Lieferschein gemäss ADR/SDR (Erhalten Sie von uns)
- Einen geprüften 2 KG Feuerlöscher
Selbstabholer dürfen bis maximal 1‘000 Massepunkte pro Fahrzeug transportieren.
Erklärung:
Feuerwerkskörper sind in unterschiedliche Gefahrgutklassen eingeteilt. Je nach Gefahrgutklasse wird die Nettoexplosivmasse (NEM) mit unterschiedlichen Faktoren multipliziert, woraus die Massepunktzahl resultiert.
- Gefahrgutklasse 1.4S: die Nettoexplosivmasse (NEM) wird mit dem Faktor 0 multipliziert
- Gefahrgutklasse 1.4G: die Nettoexplosivmasse (NEM) wird mit dem Faktor 3 multipliziert
- Gefahrgutklasse 1.3G: die Nettoexplosivmasse (NEM) wird mit dem Faktor 50 multipliziert
- Gefahrgutklasse 1.2G: die Nettoexplosivmasse (NEM) wird mit dem Faktor 50 multipliziert
- Gefahrgutklasse 1.1G: die Nettoexplosivmasse (NEM) wird mit dem Faktor 50 multipliziert
Beispiel:
- Bengalfeuer, Rauchfackeln der Gefahrengutklasse 1.4S haben keine Gewichtsbeschränkung beim Tranport (Faktor 0).
- Vulkane, Kleinfeuerwerk der Gefahrgutklasse 1.4G dürfen die Nettoexplosivmasse (NEM) 333,3 Kg pro Fahrzeug nicht überschreiten.
- Feuerwerksbatterien, Raketen der Gefahrgutklasse 1.3G dürfen die Nettoexplosivmasse (NEM) 20 Kg pro Fahrzeug nicht überschreiten.
Beim Transport von unterschiedlichen Gefahrgutklassen darf das Total von 1‘000 Massepunkten nicht überschritten werden. Lieferungen über 1'000 Massepunkte werden mit unseren EX/II-Spezialfahrzeugen tranportiert.